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   OLG Hamm, 20.12.2012 - III-1 Vollz (Ws) 566/12   

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https://dejure.org/2012,44109
OLG Hamm, 20.12.2012 - III-1 Vollz (Ws) 566/12 (https://dejure.org/2012,44109)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2012 - III-1 Vollz (Ws) 566/12 (https://dejure.org/2012,44109)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - III-1 Vollz (Ws) 566/12 (https://dejure.org/2012,44109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug; Beweiswürdigung bei Annahme der Manipulation einer Urinprobe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 102
    Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug; Beweiswürdigung bei Annahme der Manipulation einer Urinprobe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Strafgefangenen, der zu viel (Wasser) trinkt?

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 161 StVK 27/12
  • OLG Hamm, 20.12.2012 - III-1 Vollz (Ws) 566/12
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.04.2008 - 2 BvR 866/06

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Verwerfung einer Rechtsbeschwerde trotz

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2012 - 1 Vollz (Ws) 566/12
    Dies kann der Fall sein, weil die Strafvollstreckungskammer von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht nur in einem besonderen Einzelfall abgewichen ist (BVerfG, Beschl. v. 11.04.2008 - 2 BvR 866/06 - juris), oder weil die Entscheidung von der ständigen Rechtsprechung anderer Strafvollstreckungskammern abweicht (OLG Koblenz, Beschl. v. 30.09.1992 - 3 Ws 457/92 - juris LS).
  • BVerfG, 06.08.2009 - 2 BvR 2280/07

    Verpflichtung zur Abgabe einer Urinprobe (Drogenkonsum; einschlägige

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2012 - 1 Vollz (Ws) 566/12
    Die bewusste Verdünnung einer Urinprobe kann daher disziplinarisch nach §§ 102, 56 Abs. 2 StVollzG geahndet werden (zur gleichgelagerten Problematik bei Verweigerung einer Urinkontrolle vgl.: BVerfG, Beschl.v.06.08.2009 - 2 BvR 2280/07 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 11.09.2012 - 1 Vollz(Ws) 360/12 - juris).
  • OLG Hamm, 11.09.2012 - 1 Vollz (Ws) 360/12

    Maßregelvollzug; Entzug von Lockerungen nach Weigerung zur Abgabe einer Urinprobe

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2012 - 1 Vollz (Ws) 566/12
    Die bewusste Verdünnung einer Urinprobe kann daher disziplinarisch nach §§ 102, 56 Abs. 2 StVollzG geahndet werden (zur gleichgelagerten Problematik bei Verweigerung einer Urinkontrolle vgl.: BVerfG, Beschl.v.06.08.2009 - 2 BvR 2280/07 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 11.09.2012 - 1 Vollz(Ws) 360/12 - juris).
  • OLG Koblenz, 30.09.1992 - 3 Ws 457/92
    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2012 - 1 Vollz (Ws) 566/12
    Dies kann der Fall sein, weil die Strafvollstreckungskammer von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht nur in einem besonderen Einzelfall abgewichen ist (BVerfG, Beschl. v. 11.04.2008 - 2 BvR 866/06 - juris), oder weil die Entscheidung von der ständigen Rechtsprechung anderer Strafvollstreckungskammern abweicht (OLG Koblenz, Beschl. v. 30.09.1992 - 3 Ws 457/92 - juris LS).
  • VG Augsburg, 26.04.2002 - Au 3 S 02.442
    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2012 - 1 Vollz (Ws) 566/12
    Grund für einen stark erniedrigten Kreatininwert kann grundsätzlich aber auch eine verstärkte Diurese sein (vgl. neben der bereits oben erwähnten Entscheidung des LG Kleve: VG Augsburg, Beschl. v. 26.04.2002 - Au 3 S 02.442 - juris; VG Augsburg, Beschl. v. 02.02.2009 - Au 7 S 08.1767 - juris).
  • VG Augsburg, 02.02.2009 - Au 7 S 08.1767

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; Streitig, ob einmaliger oder

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2012 - 1 Vollz (Ws) 566/12
    Grund für einen stark erniedrigten Kreatininwert kann grundsätzlich aber auch eine verstärkte Diurese sein (vgl. neben der bereits oben erwähnten Entscheidung des LG Kleve: VG Augsburg, Beschl. v. 26.04.2002 - Au 3 S 02.442 - juris; VG Augsburg, Beschl. v. 02.02.2009 - Au 7 S 08.1767 - juris).
  • KG, 05.10.2017 - 2 Ws 92/17

    Strafvollzug in Berlin: Verpflichtung des Strafgefangenen zur Abgabe von

    Ein im Rechtsbeschwerdeverfahren beachtlicher Rechtsfehler der Beweiswürdigung liegt nur dann vor, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - III-1 Vollz (Ws) 566/12 - [juris]).

    Sie hat zwar die Möglichkeit eines erniedrigten Kreatinin-Wertes wegen einer möglicher Erkrankung des Betroffenen ausgeschlossen (anders z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - III-1 Vollz (Ws) 566/12 - [juris]), aber sich ergänzend auch auf weitere Indizien - vor allem die Temperatur und die Farbe der fraglichen Flüssigkeit - gestützt, um ihre Überzeugung von einer Manipulation zu begründen.

  • OLG Hamm, 20.03.2018 - 1 Vollz (Ws) 89/18

    Duzen im Strafvollzug; Zurückverweisung im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist jedoch deshalb geboten, weil die Feststellung, dass auch im Falle einer kurzzeitigen Rückverlegung zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen nicht die Gefahr bestehe, dass der Betroffene von dem fraglichen JVA-Bediensteten erneut "geduzt" wird, jeglicher Begründung entbehrt (vgl. zu den Anforderungen an eine Beweiswürdigung bzw. zu deren Überprüfbarkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren Senat, Beschluss vom 20.12.2012 - III-1 Vollz(Ws) 566/12 - KG, Beschluss vom 05.10.2017 - 2 Ws 92/17 Vollz -, jew. zit. n. juris) und der angefochtene Beschluss somit in gravierender Weise von der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung dazu abweicht, dass die von den Strafvollstreckungskammern in Vollzugssachen erlassenen Beschlüsse gemäß § 120 Abs. 1 S. 2 StVollzG grundsätzlich den Anforderungen genügen müssen, die § 267 StPO an die Begründung strafrechtlicher Urteile stellt (vgl. nur KG, Beschluss vom 11.01.2016 - 2 Ws 303/15 Vollz -, juris; Arloth in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 115 Rn. 6, § 116 Rn. 4, jew. m.w.N.).
  • LG Bonn, 25.02.2019 - 55 StVK 592/18
    Zugleich sind jedoch die bekannten Schwächen des Testverfahrens in die Betrachtung miteinzubeziehen, die sich daraus ergeben, dass ein erniedrigter Kreatininwert nicht zwangsläufig auf eine tatsächliche Manipulation der Urinprobe zurückzuführen sein muss, sondern auch Folge von medizinischen oder körperlichen Ursachen sein kann (OLG Hamm, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - III-1 Vollz (Ws) 566/12 - juris Rn. 9; KG, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - 2 Ws 92/17 - juris Rn. 14; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 11. September 2012 - III-1 Vollz (Ws) 360/12 - juris Rn. 14).
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